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Hilfsmittel auf Rezept (FAQ)
Welche Hilfsmittel kann man vom Arzt verordnet bekommen?
Grundsätzlich müssen diese Hilfsmittel von der Kassenvereinigung als erstattungswürdig eingestuft worden sein. Der Antrag auf Zulassung muss durch den Hersteller erfolgen. Ist das der Fall tragen sie eine Hilfsmittelverordnungsnummer (HMV). Das Angebot reicht vom Haltegriff, Dusch(klapp)stuhl, Toilettenstuhl, WC-Sitz-Erhörung bis hin zum Lifter für die Badewanne. Informieren Sie sich bei Ihrem Verkäufer, z.B. Online-Shop über das Angebot.
Was ist die Voraussetzung, um auf diese Weise unterstützt zu werden?
Letztlich erfolgt eine Verordnung nach Einschätzung des Arztes. Je nachdem wie die Bedürftigkeit einerseits und der Nutzen anderseits vom Arzt in Relation gestellt werden, erfolgt die Verordnung. Es kann hilfreich sein, sich über das Angebot, sprich jene Hilfsmittel mit einer HMV, was einer Zulassung durch die Krankenkassenvereinigung entspricht, zu informieren und die Vorteile dem Arzt zu vermitteln.
Was übernimmt die Krankenkasse?
Das kann je nach Krankenkasse und Vertrag sehr unterschiedlich sein. Denkbar ist die Übernahme der Kosten zu 100% genauso wie ein von der Kasse festgelegter Anteil. Zur Absicherung empfiehlt es sich, den Übernahme-Anteil vorab bei der Kasse abzuklären.
Gibt es Unterschiede bei Privat- und Kassenpatienten?
Ja. Bei den Privatkassen muss der Patient wie bei den Medikamenten in Vorleistung gehen und erhält nach Einreichung der Rechnung eine (anteilige) Erstattung. Bei den Kassenpatienten übernimmt der Verkäufer die Klärung des Kostenanteils durch die Krankenkasse.
Wie sieht die Abwicklung aus?
Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder geht der Empfänger in Vorleistung (Pflicht für Kassenpatienten, der auch die Abklärung mit der Kasse eigenständig übernehmen muss), zahlt den vollen Rechnungsbetrag und erhält direkt das Hilfsmittel.
Danach bittet der Kassenpatient den Verkäufer, z.B. den Online-Shop, die Rechnung und das Rezept bei der Kasse einzureichen. Den erstattungsfähigen Betrag erhält er dann nach Klärung und Zahlung durch die Kasse vom Verkäufer.
Oder der Kassenpatient reicht beim Verkäufer die Verordnung ein. Dieser klärt mit der Kasse die Kostenübernahme und informiert den Empfänger über den zu tragenden Kostenanteil. Nach Zahlung durch die Kasse und ggfs. den Empfänger wird die Ware zugestellt.